Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Corinna Falcone
Riedstraße 11
88316 Isny-Neutrauchburg
Deutschland
Tel: +49 (0) 7562 709290
E-Mail: info(at)colu-design.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 239009905
Ansprechpartner
Corinna Falcone
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Corinna Falcone
Konzeption & Design
©Corinna Falcone
Programmierung & Hosting
wix.com/adobe.com
Bildnachweis
Corinna Falcone, www.wix.com, www.unsplash.com, www.redbubble.com, www.shutterstock.com
Dieses Impressum gilt auch für jegliche Social-Media-Präsenzen und weitere Webauftritte von Corinna Falcone.
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Quelle: eRecht24 Disclaimer
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer Corinna Falcone (nachfolgend COLUDESIGN genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Ein unterschriebener Kostenvoranschlag gilt als Auftragserteilung und als abgeschlossener Vertrag.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von COLUDESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber COLUDESIGN eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. COLUDESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. COLUDESIGN bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen COLUDESIGN und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. COLUDESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, COLUDESIGN eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon
unberührt bleibt das Recht von COLUDESIGN, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Für Illustrationen fallen gesonderte Nutzungsrechte an. Diese richten sich individuell nach dem Nutzungsbereich, dem Zeitraum der Nutzung und der geografischen Ausweitung. Hier wird das Entwurfshonorar mit einem Nutzungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor liegt meist zwischen 0,3 und 1,5 und ist genauso variabel wie die Kosten für die Nutzung selbst. Die Nutzungsart wirkt sich am intensivsten auf die Kosten von Illustrationen aus. Grund dafür ist, dass das exklusive Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eben nur von einem Nutzer ausgeübt werden darf. Ein einfaches Nutzungsrecht hingegen erlaubt mehrere Nutzer.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. COLUDESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, COLUDESIGN hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von COLUDESIGN abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, COLUDESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind COLUDESIGN spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. COLUDESIGN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass COLUDESIGN ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hier wird das Entwurfshonorar mit einem Nutzungsfaktor multipliziert.
5.2. Hat COLUDESIGN dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von COLUDESIGN verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. COLUDESIGN haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von COLUDESIGN ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt coludesign vor Ausführung der Vervielfältigung ein Korrekturmuster vor.
6.2. Soll COLUDESIGN die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt COLUDESIGN die Produktionsüberwachung durch, entscheidet COLUDESIGN nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber COLUDESIGN zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. COLUDESIGN haftet nur für Schäden, die COLUDESIGN selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. COLUDESIGN haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei COLUDESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6 Rechtskonforme Texte für das Impressum und DSGVO-konforme Inhalte für die Datenschutzerklärung auf Websiten können nicht von COLUDESIGN bereitgestellt werden und müssen vom Kunden in rechtlich korrekter Form angeliefert werden. Eine anwaltliche Prüfung wird hier empfohlen.
7.7 COLUDESIGN ist nur für die grafische Gestaltung der Webseiten zuständig. Die bei Wix.com gehosteten Webseiten werden vom Kunden selbst gepflegt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und rechtliche Aktualität seiner Inhalte verantwortlich. Abmahnkosten werden von COLUDESIGN nicht übernommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für COLUDESIGN Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann coludesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an COLUDESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber COLUDESIGN im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4. COLUDESIGN hat das Recht, zu Reputationszwecken und für Werbemaßnahmen mit den von COLUDESIGN erstellten Werken (z.B. auf der Website www.colu-design.de) zu werben und die von COLUDESIGN erstellten Werke dort in beliebiger Größe abzubilden.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von COLUDESIGN als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand Januar 2023

